PN 09 - Innenminister Joachim Herrmann spricht beim Neujahrsempfang des IVD Süd

26.12.2012 IVD Süd Neujahrsempfang - Innenminister Herrmann: Grunderwebsteuererhöhung in Baden-Württemberg und Berlin „der falsche Weg“

IVD Süd – Vorstandsvorsitzender Erik Nothhelfer fordert baldige Novellierung des Mietrecht

Beim traditionellen Neujahrsempfang des IVD Süd, der dieses Jahr im Literaturhaus stattfand, konnte Vorstandsvorsitzender Erik Nothhelfer zahlreiche Gäste aus der Politik und berufsständischen Organisationen begrüßen. U.a. war auch IVD-Präsident Jens Kießling mit dem gesamten IVD-Präsidium extra angereist. Der bayerische Innenminister Joachim Herrmann hielt bei dieser wichtigen immobilienwirtschaftlichen Leitveranstaltung eine viel beachtete Rede. In den letzten Jahren haben immer mehr Bundesländer die Grunderwerbsteuer als neues Instrument entdeckt, um zusätzliche Einnahmen zu erhalten. Hier stellte Minister Herrmann unmissverständlich fest: „Letztes Jahr hat das grün-rot regierte Baden-Württemberg die Grunderwerbsteuer von 3,5 % auf 5 % angehoben. Das Land Berlin plant eine Erhöhung zum 1. April 2012 von 4,5 % auf ebenfalls 5 %. Ich halte das für den falschen Weg. Denn dadurch wird der Bau neuer, klima- und altengerechter Wohnungen beeinträchtigt. Doch Wohnungsbau darf nicht verhindert, sondern muss gefördert werden!“

Minister Herrmann bezeichnet es als äußerst wichtig, die energetische Modernisierung des Gebäudebestands noch stärker voranzutreiben. Hierbei bevorzugt er nicht ein Vorgehen mit Zwang, wie die EU das will, sondern nach dem Motto „Fördern statt Fordern“. „Ein geeignetes Instrument dafür ist meines Erachtens die steuerliche Förderung der energetischen Modernisierungsmaßnahmen. Solche zusätzlichen steuerlichen Anreize wie Steuerermäßigungen und verbesserte Absetzungsmöglichkeiten sind insbesondere für Selbstnutzer und Vermieter attraktiv; sie könnten für einen weiteren Modernisierungsschub sorgen.“ „Letztes Jahr hat die Bundesregierung“, so Minister Herrmann „einen entsprechenden Gesetzentwurf vorgelegt. Danach könnten die Kosten für energetische Sanierungsmaßnahmen über 10 Jahre als Abschreibungen bzw. Sonderausgaben in Höhe von 10 % der Herstellungskosten steuermindernd geltend gemacht werden. Gegen die Stimmen Bayerns wurde der Gesetzentwurf Anfang Juli 2011 im Bundesrat abgelehnt. Auf Intervention zahlreicher Stellen kam aber Anfang November doch noch ein Vermittlungsverfahren zwischen Bundestag und Bundesrat in Gang.“ Eine Einigung ist allerdings noch nicht erfolgt.

Dipl.-Sachverständiger Erik Nothhelfer, Vorstandsvorsitzender des IVD Süd e.V., wies auf die dringende Notwendigkeit der Novellierung des Mietrechts hin. „Dabei ist“, so Erik Nothhelfer „die gesetzliche Verankerung der Duldungspflichten der Mieter im Bereich von Maßnahmen, die der Senkung des Energieverbrauches dienen, unerlässlich. Die energetische Gebäudesanierung soll damit erleichtert werden und es muss endlich vermieden werde, dass Vermieter, die derartige positive Maßnahmen durchführen, gleich durch Mietminderungen bestraft werden.“ Außerdem soll, so der IVD Süd - Vorstandsvorsitzender, durch geeignete Vorschriften das „Mietnomadentum“ bekämpft werden.

Download PN 10 als PDF-Datei

Prof. Dr. Stephan Kippes
Tel. 089 / 29 08 20 - 13
Fax 089 / 22 66 23
E-Mail: presseivd-sued.net

 

IVD-Shop

IVD Marktberichte Bayern

Wohnimmobilien Kaufobjekte - Wohnimmobilien Mietobjekte - Gewerbeimmobilien Office/Retail + Rendite/Investment

IVD RegionalReporte

Allgäu - Bodensee - Nürnberg-Erlangen-Fürth - Münchner Umland - Bayerisches Oberland

IVD CityReporte

Augsburg - Aschaffenburg - Heidelberg - Ingolstadt - Ludwigsburg - Mannheim Passau - Reutlingen - Rosenhheim - Stuttgart - Ulm/Neu-Ulm - Würzburg

IVD Preisspiegel Baden-Württemberg und Bayern

Wohn- und Gwerbeimmobilien

Seminarbroschüre hier als Download